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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
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der AGB
im PDF-Format.
§1 Allgemein
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil
aller Verträge mit Matthias Wiedmann, screenpeex - The MediArtWorkCompany,
Furtmühlstrasse 1, 5101 Bergheim, folgend Agentur genannt.
Abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Bestellung von Leistungen
und Produkten sowie bei Abschluss von Verträgen erkennt der Auftraggeber
diese ausnahmslos an.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so
bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.
Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden vierzehn (14) Tage nach der Veröffentlichung auf »http://www.screenpeex.com/agb.html«
wirksam, sofern der Auftraggeber der jeweiligen Änderung nicht
spätestens vierzehn (14) Tage nach der Veröffentlichung
widerspricht. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
Die Agentur behält
sich vor, einen Link an einem geeigneten Platz des Multimedia-Engagements
des Auftraggebers zu platzieren, der zur Internetseite von »screenpeex«
führt. Dieser Link besteht entweder aus einer Grafik oder einem
textbasierten Link und wird so gewählt, dass dieser nicht das
Gesamtbild der Auftraggeberseite stört. Soweit vertraglich nicht
anders vereinbart und die ausdrückliche Genehmigung besteht,
behält sich die Agentur das Recht vor, die Internetseiten aller
oder einzelner Auftraggeber als Referenz auf der eigenen Webseite
unter »http://www.screenpeex.com« anzuführen.
§2 Urheberrechte
Alle Urheberrechte an im Rahmen eines Angebotes und/oder Auftrags
entworfenen und erstellten Grafiken, Texte und Konzeptionen bleiben
bei der Agentur. Von der Agentur entworfene und erstellte Grafiken,
Texte und Konzeptionen dürfen weder verändert noch weitergegeben
und nur im ursprünglichen Sinn und Zusammenhang verwendet werden.
Die Rechte an
allen Skripten, wie JavaScript, Perl-/PHP-Skript, CGI-Anwendungen
oder Java-Programmen verbleiben bei der Agentur, soweit diese nicht
frei verfügbar bzw. zur freien Verwendung bestimmt sind und/oder
im Eigentum Dritter stehen.
§3 Angebote
Angebote und Terminangaben sind freibleibend. Mündlich erteilte
Aufträge werden von der Agentur schriftlich bestätigt. Mündliche
Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Agentur
schriftlich bestätigt wurden.
§4 Auftragserteilung
und Kündigungsfristen
Ein Vertrag tritt mit der Auftragserteilung in Kraft, zur Auftragserteilung
ist eine schriftliche Form vorgeschrieben.
Sämtliche Verträge sind zum Ende des Folgemonats schriftlich
kündbar.
§5 Leistungen
Die Leistungen für Produkte ergeben sich aus der einzelnen Leistungsbeschreibung.
Der genaue Leistungsumfang und die damit verbundenen Preise ergeben
sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem Vertrag zwischen beiden
Parteien. Angebote und Verträge für ein Produkt sind nicht
auf andere übertragbar, da Sie individuell auf den Auftraggeber
und seinen Wünschen zugeschnitten sind. Näheres regelt §6-§7
in den nachfolgenden Abschnitten.
§6 IT-Produkte
(1) IT-Beratung
Zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommt ein Dienstleistungsvertrag
zustande. Beide Parteien vereinbaren schriftlich auf Grundlage des
Vertrages ein Honorar für die Beratung. Für die aus der
Beratung resultierenden Ergebnisse und folgenden Maßnahmen und
deren Erfolg ist die Agentur nicht verantwortlich und nicht haftbar.
(2) Software-Training/Schulung
Zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommt ein Dienstleistungsvertrag
über eine Schulung oder einen Vortrag zustande. Beide Parteien
vereinbaren schriftlich auf Grundlage des Vertrages ein Honorar für
die Leistung. Für die aus der Schulung oder dem Vortrag resultierenden
Ergebnisse, Kenntnisse der Teilnehmer, Fähigkeiten und deren
Erfolg ist die Agentur nicht verantwortlich und nicht haftbar.
(3) Softwareentwicklung
und Datenbanksysteme
Zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommt ein Vertrag über
die Entwicklung einer Softwareanwendung und/oder eines Datenbanksystems
zustande.
Der Vertrag regelt das Betriebssystem und/oder die Anwendung auf Basis
einer Anforderungsliste (Pflichtenheft). Des Weiteren wird der Umfang,
der Inhalt und der Preis im Vertrag ratifiziert.
Für versteckte Fehler in der Anwendung und daraus resultierende
direkte oder indirekte Folgeschäden (u.a. Verlust von Geschäftsinformationen,
Schäden aus entgangenem Gewinn) lehnt die Agentur im größtmöglichen,
durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang, jegliche Haftung ab.
(4) Webprodukte
Folgende Bedingungen gelten für die Webprodukte 4(A)-4(C):
1. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Agentur
ist nicht die Verschaffung des Zugangs zum Internet für den Auftraggeber.
2. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Agentur
ist nicht die Funktionstüchtigkeit der Computer sowie auch nicht
die Lauffähigkeit der Webanwendungen auf den Computersystemen
des Auftraggebers.
3. Für die zeitgerechte Anlieferung bzw. Aushändigung von
redaktionellen sowie graphischen Inhalten, im Einzelnen Text, Fotos,
Grafiken, Logos und/oder Filmmaterial, ist der Auftraggeber verantwortlich.
Die Bereitstellung dessen ist nicht Bestandteil der Webprodukte der
Agentur. Die Anlieferung der Unterlagen und Materialien durch den
Auftraggeber muss in einem Dateiformat erfolgen, das für die
Agentur lesbar ist. Sind keine Dokumente bzw. Bild-/Filmmaterialien
vorhanden, so kann die Agentur in einem gesonderten Vertrag und gegen
Aufpreis mit der Erstellung der zuletzt genannten Inhalte beauftragt
werden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Inhalte
elektronischer Mitteilungen, insbesondere E-Mail.
4. Die Agentur lehnt jegliche Haftung für Inhalte ab, die im
Auftrag des Auftraggebers realisiert und veröffentlicht wurden.
Die Agentur ist daher bei allen Webprodukten nur im Rahmen der vom
Gesetzgeber festgelegten Bestimmungen verpflichtet, eine Überprüfung
aller Inhalte der von ihr erstellten Internetseiten inkl. Verlinkungen
(Hyperlinks) des Auftraggebers vorzunehmen. Der Auftraggeber stellt
die Agentur von jeglicher Haftung bezüglich des Inhaltes der
gestalteten Webseite frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit
seiner Webseite nicht gegen die Gesetze der Republik Österreich,
der Europäischen Union, der USA oder gegen andere internationale
Abkommen zu verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber,
keine pornographischen und erotischen Inhalte (z.B.: Nacktbilder)
sowie keine Inhalte, die gegen die Würde des Menschen, insbesondere
fremdenfeindliche oder rassistische Inhalte, anzubieten. Der Auftraggeber
verpflichtet sich außerdem, insbesondere die Impressumspflicht,
das Urheberrecht und bei E-Commerce Angeboten das E-Commerce Gesetz
(ECG) sowie Fernabsatzgesetz einzuhalten.
Der Auftraggeber darf seine Internetpräsenz nicht in Suchmaschinen
eintragen, soweit dieser durch die Verwendung von Schlüsselwörtern
bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote und Rechte Dritter verstößt.
Für jeden Fall eines Verstoßes gegen vorstehende Verpflichtung
verspricht der Auftraggeber unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs
die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000,00.
5. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sein Internet-Engagement
und die eingestellten Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines
vollständigen Namens und Anschrift zu kennzeichnen sind.
(A) Webspeicher/Serverspeicherplatz/Webhosting
1. Jede Domainbestellung bedarf der Annahme durch die Agentur. Die
Annahme einer Domainbestellung erfolgt durch eine Auftragsbestätigung
durch die Agentur. Die Agentur ist berechtigt die Annahme von Domainbestellungen
zu verweigern. Der Auftraggeber wird im Falle einer Verweigerung der
Annahme durch die Agentur benachrichtigt.
2. Von den Daten, die der Auftraggeber auf den bei der Agentur angemieteten
Webspeicher überträgt, werden regelmäßig Sicherheitskopien
von der Agentur erstellt. Der Auftraggeber ist jedoch für Sicherheitskopien
seiner Daten selbst verantwortlich. Für den Fall eines Datenverlustes
ist die Agentur verpflichtet, die letzte Sicherheitskopie der betreffenden
Datenbestände nochmalig unentgeltlich zu übermitteln. Der
Auftraggeber ist darüber informiert und akzeptiert das Risiko,
dass im Bereich der Datenübertragung die Möglichkeit besteht,
die übermittelten Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der
Auftraggeber ausdrücklich in Kauf. Der Auftraggeber erhält
zur Pflege seines Webspeicherplatzes einen Benutzernamen und ein Passwort.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dieses äußerst vertraulich
zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer eventuell
unberechtigten Verwendung des Passwortes folgt.
3. Mit der Annahme der Domainbestellung und der Vergabe des Webspeicherplatzes
sowie des Passwortes kommt ein Vertrag über die Nutzung von Webspeicherplatz
(Hosting) zustande. Dieser wird entsprechend des Vertrages berechnet.
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von mindestens zwölf
(12) Kalendermonaten geschlossen und verlängert sich automatisch
um jeweils sechs (6) Monate, wenn er nicht bis ein Monat vor Ende
des letzen Kalendermonats gekündigt wird. Der Vertrag ist zu
diesem Zeitpunkt von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen kündbar.
Die Rechnungsbeträge sind vor der jeweiligen Vertragslaufzeit
per Lastschrift bzw. Einzugsermächtigung zu entrichten.
4. Mit der Übertragung der Webseiten stellt der Auftraggeber
die Agentur von jeglicher Haftung für den Inhalt frei. Es gilt
insbesondere §6 - Abschnitt (4) - Absatz 4 unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Die Agentur nimmt keine genauere Einzelfallprüfung
der Inhalte von Webseiten für den Fall, dass eventuelle Ansprüche
Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden, vor. Aus diesem
Grund erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass
die Agentur den Zugriff auf Daten sperren kann, wenn Ansprüche
Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Auftraggeber womöglich
nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente
oder Dateien ist. Für den Fall, dass der Auftraggeber Inhalte
veröffentlicht, die insbesondere gegen die angeführten Punkte
unter §6 - Abschnitt (4) - Absatz 4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder sogar gegen geltendes Recht verstoßen, ist die Agentur
berechtigt, sofort die gesamten Daten, den Zugang und den Inhalt des
Angebots zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch
eventuell nicht gegeben sein sollte. Dem Auftraggeber ist es überlassen,
den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte
darzubringen. Ist dieser zweifelsfrei erbracht, wird das Angebot wieder
freigegeben. Die Kosten für eine Sperrung sowie die Kosten für
den bestehenden Vertrag trägt in einem Fall, bei dem die Sperrung
durch einen solchen Verstoß verursacht wurde, weiterhin der
Auftraggeber. Es ist ausdrücklich untersagt, von den Servern
in irgendeiner Weise sogenannte »Spam-Mails« (unangeforderte
Massenmailaussendungen) etc. zu versenden oder sogenannte »Download-Foren«
einzurichten, die kostenlose Software, Musikdateien und/oder Graphiken
etc. in größeren Mengen zum Download anbieten. Des Weiteren
ist es nicht gestattet exzessive Skripte/Programme wie Scanner, Viren,
Trojaner etc. zu benutzen. Die Agentur ist in einen solchen Fall berechtigt,
den Zugang sofort zu sperren.
5. Außerordentliche Kündigung
Für den Fall, dass der Auftraggeber gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Agentur, insbesondere §6 - Abschnitt (4) - Absatz 4 oder
gegen geltendes Recht verstößt, ist die Agentur unverzüglich
berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
6. Haftung, Schadensersatzansprüche
Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen
Dritter im Hinblick auf überlassene Daten frei. Unsere Dienstleistung
ist die Bereitstellung von Webspeicher auf einem Webserver, für
Störungen innerhalb des Internets können wir keine Haftung
übernehmen. Jegliche Haftung und Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Vertragsverletzung der Agentur direkt, eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies
gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Grund und in welcher Höhe. Die Agentur kann keine Haftung für
die Nichtzuteilung von beantragten Domainnamen übernehmen, auch
nicht für den eventuell daraus resultierenden entgangenen Gewinn.
Die Haftung ist in jedem Schadensfall auf die Höhe von Euro 500,00
beschränkt.
7. Der Auftraggeber versichert, dass nach seinem besten Wissen durch
die Registrierung bzw. Konnektierung des Domainnamens und die Veröffentlichung
seiner Inhalte bzw. Dokumente im Internet keine Rechte Dritter verletzt
und keine gesetzwidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Auftraggeber
erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamen allein verantwortlich
ist und erklärt sich bereit, die Agentur von sämtlichen
Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain-Namensregistrierung
bzw. Konnektierung freizustellen. Für den Fall, dass Dritte etwaige
Rechte am Domainnamen geltend machen, behält sich die Agentur
vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung
der Streitfrage zu sperren oder die Behandlung des Falles an die NIC.at,
InterNic, ICANN CORE und/oder die sonstig zuständige Institution
für die Vergabe der Domain abzugeben.
(B) Webdesign/Webseitenerstellung
Gegenstand des Vertrages zwischen der Agentur und dem Auftraggeber
ist die Erstellung eines Konzeptes für eine Webseite und deren
technische Umsetzung. Im Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber
ist der Umfang der Webseite, im einzelnen die Anzahl der Texte, Fotos,
Grafiken, Logos, Navigationsbuttons, Animationen und Skript-Applikationen
geregelt. Das Webdesign wird von der Agentur in drei Phasen erbracht
- Konzeptions-, Entwurfs- und Herstellungsphase. In der Konzeptionsphase
arbeitet die Agentur ein Konzept für die Struktur der Webseite
aus. Zu diesem Konzept gehört eine hierarchische Gliederung der
Webseite, das Layout der Inhalte sowie das graphische Benutzeroberflächendesign.
Nach Fertigstellung des Konzepts und Freigabe durch den Auftraggeber
erstellt die Agentur in der folgenden Entwurfsphase eine Basisversion
der Webseite, die die wesentlichen gestalterischen und strukturellen
Merkmale umschreibt und erkennen lässt. Nach Fertigstellung der
Basisversion und deren Freigabe durch den Auftraggeber erstellt die
Agentur die Endversion der Webseite. Die Freigabe oder die Korrekturen
zwischen den drei Phasen müssen je Phase spätestens vierzehn
(14) Tage nach Vorlage der Agentur erteilt werden. Ausnahmen bedürfen
einer Vereinbarung. Der Webdesignvertrag gilt als abgeschlossen, wenn
die Endversion der Webseite auf dem Server des Auftraggeber publiziert
ist oder ihm die Webseite in digitaler Datenform übergeben worden
ist.
(C) Webwartung/Update-Leistungen
Gegenstand des Vertrages zwischen der Agentur und dem Auftraggeber
ist die Aktualisierung und Wartung einer Webseite gemäß
den Vorgaben des Auftraggebers. Der Vertrag zwischen der Agentur und
dem Auftraggeber regelt die Adresse der zu aktualisierenden Domain,
die Häufigkeit, den Umfang und den Inhalt der Aktualisierung.
Außerdem wird der Preis und die Abrechnungsmodalität zwischen
dem Auftraggeber und der Agentur ratifiziert. Voraussetzung für
die Aktualisierung der Webseite ist die Anlieferung von Inhaltsmaterialien
wie in §6 - Abschnitt (4) - Absatz 3 erläutert.
(D) Systemvertrag
(Content-Management)
1. Beim Systemvertrag wird zwischen der Agentur und dem Auftraggeber
ein Mietvertrag über die Nutzung eines Content-Management Systems
bzw. elektronischen Redaktionssystems geschlossen.
2. Im Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ist insbesondere
das Tarifpaket, die Mindestlaufzeit des Vertrages, die Anzahl der
redaktionell zu betreuenden Webseiten/Projekte, das monatliche Transfervolumen
sowie die Speicherkapazität auf dem Server (Webspeicher) geregelt.
3. Der Systemvertrag ist grundsätzlich ein Mietvertrag, sofern
keine andere ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen
der Agentur und dem Auftraggeber getroffen wird.
4. Beim Abschluss eines Systemvertrags erlangt der Auftraggeber kein
Eigentum, kein Urheberrecht und kein rechtliches Verfügungsrecht
am Programm und seinem Quellcode selbst. Der Auftraggeber darf das
System im vereinbarten Mietzeitraum bzw. auch für einen eventuell
vereinbarten Verlängerungszeitraum gegen Entgelt über die
Internetadresse (URL) »http://www.screenpeex.com« oder
über seine im Mietvertrag festgehaltene Domain nutzen. Das vereinbarte
Nutzungsrecht für den Zeitraum ist ein nicht ausschließliches
Nutzungsrecht.
5. Der Auftraggeber ist für alle Inhalte in seinem gemieteten
System selbst verantwortlich. Diesbezüglich weisen wir insbesondere
auf §6 - Abschnitt (4) - Absatz 4 der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen hin.
6. Die Agentur ist nicht für die technischen Voraussetzung für
den Zugang zum Internet und zur Benutzung des Content-Management Systems
sowie die lokale Einrichtung der E-Mailprogramme und Konten verantwortlich.
Dies ist nicht Bestandteil des Vertrages und wir verweisen diesbezüglich
auf §6 - Abschnitt (4) - Absatz 1 und §6 - Abschnitt (4)
- Absatz 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7. Für die aus der Nutzung des Systems resultierenden Ergebnisse,
Kenntnisse der Nutzer, Bedienungsfähigkeiten und deren Erfolg
ist die Agentur nicht verantwortlich und nicht haftbar.
8. Der Auftraggeber kann verschiedene standardisierte Tarifpakete
des Content-Management Systems zu unterschiedlichen Preisen mieten.
Das Tarifpaket wird im Vertrag vereinbart. Die Tarifpakete sind über
die Domain »http://www.screenpeex.com« einsehbar.
9. Die Agentur gewährleistet eine Erreichbarkeit des Content-Management
Systems unter der Internetadresse (URL) »http://www.screenpeex.com«
von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen
der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die
nicht im Einflussbereich der Agentur liegen (u.a. höhere Gewalt,
Verschulden Dritter (z.B.: Internetprovider)) über das Internet
nicht zu erreichen ist.
10. Das Datentransfervolumen für die Nutzung des Systems ist
auf das im Vertrag vereinbarte monatliche Datentransfervolumen beschränkt.
Wenn das auf den Auftraggeber entfallende Datentransfervolumen die
für den jeweiligen Monat mit dem Auftraggeber vereinbarte Höchstmenge
erreicht bzw. übersteigt, stellt die Agentur dem Auftraggeber
hierfür den Preis laut aktueller Preisliste unter »http://www.screenpeex.com«
in Rechnung, sofern kein anderer Preis schriftlich vereinbart worden
ist. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, aber nicht verpflichtet,
für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Datentransfervolumens,
den Zugang zum Content-Management System und die Webseite selbst ohne
vorherige Ankündigung zu sperren. Aufgrund von Änderungen
der allgemeinen Marktlage bzw. der Preispolitik von Drittanbietern
können sich die Entgelte für das Datentransfervolumen in
einem laufen Vertrag mit einem Auftraggeber ändern. Die Preisänderungen
kann vom Auftraggeber jederzeit über die Internetadresse »http://www.screenpeex.com«
eingesehen werden.
11. Der Auftraggeber verpflichtet sich die in das Content-Management
System eingespeicherten Daten im Original selbst lokal abzuspeichern
bzw. zu sichern. Darüber hinaus erklärt dieser sich damit
einverstanden, dass die Agentur einmal wöchentlich ein Backup
(Sicherheitskopie) aller seiner im System eingespeicherten Daten macht,
um diese bei unvorhersehbarem Datenverlust wiederherstellen zu können.
Für Auftraggeber von individuellen Paketverträgen müssen
Sondervereinbarungen im Vertrag bezüglich einer regelmäßigen
Sicherung getroffen werden. Die Agentur übernimmt keine Haftung
für die Daten des Auftraggebers. Die vom Auftraggeber im System
eingespeicherten Firmendaten sind Eigentum des Auftraggebers und können
diesem nach Ablauf des Mietvertrags in allgemein lesbaren Formaten
übergeben werden.
12. Die Weitervermietung, der Verkauf, die Manipulation, der Versuch
des Kopierens sowie das explizite Kopieren der Webapplikation und
des Systemvertrags sind ausdrücklich verboten.
13. Der Auftraggeber erhält auch bei individuellen Zusatzprogrammierungen
nur für ihn, sein Projekt bzw. seine Domain, die über sein
angemietetes Tarifpaket an das System angebunden wird, kein Eigentum,
kein Urheberrecht und kein rechtliches Verfügungsrecht am eigentlichen
Kernprogramm und dessen Quellcode selbst. Bei angemieteten Zusatzmodulen
erhält der Auftraggeber ebenso kein Eigentum, kein Urheberrecht
und kein rechtliches Verfügungsrecht am von der Agentur entwickelten
Zusatzmodul.
14. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die
Funktionalitäten seines Tarifpakets durch Weiterentwicklung der
Agentur erweitert, modifiziert und ihm bereitgestellt werden können.
15. Die Mindestvertragszeit für die Nutzung eines Content-Management
Systems beträgt bei allen Verträgen zwölf (12) Monate.
Darüber hinaus kann vertraglich auch eine längere Mindestlaufzeit
vereinbart werden. Sollte der Mietvertrag durch den Auftraggeber nicht
gekündigt werden, so verlängert sich der Mietvertrag immer
automatisch um sechs (6) Monate. Die Kündigung durch den Auftraggeber
hat ein Monat vor Ende des letzen Kalendermonats zu erfolgen. Der
Vertrag ist zu diesem Zeitpunkt von beiden Seiten ohne Angabe von
Gründen kündbar. Die Agentur behält sich ein außerordentliches
Kündigungsrecht bei Verstoß gegen die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor. Die Rechnungsbeträge sind vor
der jeweiligen Vertragslaufzeit per Lastschrift bzw. Einzugsermächtigung
zu entrichten.
16. In jedem Fall ist die Haftung der Agentur beschränkt auf
einen Betrag von Euro 500,00 pro Schadensfall.
17. Die Agentur hat das Recht alle Nutzer des Systems über Änderungen
des Systems und andere relevanten Informationen zu benachrichtigen.
(5) Multimedia-Produkte
(CD-/DVD-Produktion)
1. Gegenstand des Vertrages zwischen der Agentur und dem Auftraggeber
ist die Erstellung eines Konzeptes für eine CD- bzw. DVD-Produktion
und deren technische Umsetzung. Im Vertrag zwischen der Agentur und
dem Auftraggeber ist der Umfang des Projekts, im Einzelnen die Anzahl
der Texte, Fotos, Grafiken, Logos, Navigationsbuttons, Animationen
und Skript-Applikationen, geregelt. Die Produktion wird von der Agentur
in drei Phasen erbracht - Konzeptions-, Entwurfs- und Herstellungsphase.
In der Konzeptionsphase arbeitet die Agentur ein Konzept für
die Struktur der CD- bzw. DVD-Anwendung aus. Zu diesem Konzept gehört
eine hierarchische Gliederung der Applikation, sämtliche dazugehörige
Inhaltsstrukturen sowie die graphische Benutzeroberfläche. Nach
Fertigstellung des Konzepts und Freigabe durch den Auftraggeber erstellt
die Agentur in der Entwurfsphase eine Basisversion der Anwendung,
die die wesentlichen gestalterischen und strukturellen Rahmenbedingungen
umfasst und erkennen lässt. Nach Fertigstellung der Basisversion
und deren Freigabe durch den Auftraggeber erstellt die Agentur die
Endversion der CD- bzw. DVD-Anwendung. Die Freigabe oder die Korrekturen
zwischen den drei Phasen müssen je Phase spätestens vierzehn
(14) Tage nach Vorlage der Agentur erteilt werden. Ausnahmen bedürfen
einer Vereinbarung. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Endversion
der Produktion in digitaler Datenform und auf einem geeigneten Datenträger
dem Auftraggeber übergeben worden ist.
2. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Agentur
ist nicht die Funktionstüchtigkeit der Computer sowie auch nicht
die Lauffähigkeit der Webanwendungen auf den Computersystemen
des Auftraggebers.
3. Für die Anlieferung bzw. Aushändigung von redaktionellen
sowie graphischen Inhalten, im Einzelnen Text, Fotos, Grafiken, Logos
und/oder Filmmaterial, ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Bereitstellung
dessen ist nicht Bestandteil des Vertrages mit der Agentur. Die Anlieferung
der Unterlagen und Materialien durch den Auftraggeber muss in einem
Dateiformat erfolgen, dass für die Agentur lesbar ist. Sind keine
Dokumente bzw. Bild-/Filmmaterialien vorhanden, so kann die Agentur
in einem gesonderten Vertrag und gegen Aufpreis mit der Erstellung
der zuletzt genannten Inhalte beauftragt werden. Die Agentur übernimmt
keine Haftung für die Inhalte elektronischer Mitteilungen, insbesondere
E-Mail.
4. Die Agentur lehnt jegliche Haftung für redaktionelle Inhalte
ab, die im Auftrag des Auftraggebers realisiert und veröffentlicht
wurden. Die Agentur ist daher bei CD- bzw. DVD-Produktionen nur im
Rahmen der vom Gesetzgeber festgelegten Bestimmungen verpflichtet,
eine Überprüfung aller Inhalte der von ihr erstellten Anwendung
inkl. Verlinkungen (Hyperlinks) des Auftraggebers vorzunehmen. Der
Auftraggeber stellt die Agentur von jeglicher Haftung bezüglich
des Inhaltes der gestalteten Applikation frei. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, mit seiner Anwendung nicht gegen die Gesetze der Republik Österreich,
der Europäischen Union, der USA oder gegen andere internationale
Abkommen zu verstoßen. Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem,
insbesondere die Impressumspflicht, das Urheberrecht und bei E-Commerce
Anwendungen bzw. Angeboten das E-Commerce Gesetz (ECG) sowie Fernabsatzgesetz
einzuhalten. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen vorstehende
Verpflichtung verspricht der Auftraggeber unter Ausschluss der Annahme
eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in
Höhe von Euro 7.000,00.
5. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sein CD- bzw.
DVD-Engagement und die verwendeten Inhalte als eigene Inhalte unter
Angabe seines vollständigen Namens und Anschrift zu kennzeichnen
sind.
§7 Marketing-/Kommunikationsprodukte
Zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommt ein Dienstleistungsvertrag
zustande. Im Vertrag ist die Form, der Umfang, der Zeitraum, das Ziel
und die mit der Maßnahme verbundenen Kosten sowie das an die
Agentur zu zuzahlende Entgelt vereinbart. Die Agentur ist nicht für
den Erfolg der Maßnahmen verantwortlich und haftbar. Die Maßnahmen
werden von der Agentur in drei Phasen erbracht - Konzeptionsphase,
Entwurfsphase und Aktionsphase. In der Konzeptionsphase erarbeitet
die Agentur ein Maßnahmenkonzept. Nach Fertigstellung des Konzepts
und Freigabe durch den Auftraggeber erstellt die Agentur in der Entwurfsphase
Modelle/Szenarios der beschlossenen Maßnahmen bzw. Strategien,
die die wesentlichen strukturellen Merkmale der einzelnen Maßnahmen
umschreiben und erkennen lassen. Nach Fertigstellung der Modellversion
und deren Freigabe durch den Auftraggeber startet die Agentur mit
der Aktionsphase, der Durchführung der Maßnahmen selbst.
Die Freigabe oder die Korrekturen zwischen den drei Phasen müssen
je Phase spätestens vierzehn (14) Tage nach Vorlage der Agentur
erteilt werden. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Die Haftung für daraus resultierende mögliche direkte oder
indirekte Folgen (u.a. Verlust von Kunden, Schäden aus entgangenem
Gewinn) lehnt die Agentur im größtmöglichen, durch
das anwendbare Recht gestatteten Umfang ab.
§8 Lieferbedingungen
und höhere Gewalt
Die Agentur verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen
frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch
unvorhersehbare Umstände unmöglich wird.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, die Leistungserbringung
um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt verstehen sich
Streiks, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Energiemangel, Feuer, Störung
der Kommunikationsnetze, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen
seitens des Auftraggebers oder sonstige von der Agentur nicht zu vertretende
Umstände.
Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer
ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§9 Haftungsbeschränkung
und Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und
unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Agentur wie auch
im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von gelieferter
oder installierter Hard- und Software der Agentur verursacht werden,
ist der Höhe nach auf Euro 500,00 beschränkt, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten Sorge zu
tragen. Soweit nicht weitere Wartungsdienste mit der Agentur vereinbart
wurden, ist der Auftraggeber für die Sicherung der durch uns
übergebenen Daten selbst verantwortlich und stellt die Agentur
von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.
§10 Änderungsvorbehalt
Änderungen an einem abgeschlossenen Projekt, die sich als technisch
nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten
erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers
zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
§11 Informationspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle Informationen
unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese
als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen.
§12 Stillschweigepflicht
Die Agentur verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen hinsichtlich
aller Geschäftsvorgänge und -planungen seitens des Auftraggebers,
die ihr im Zusammenhang mit einem zu erledigenden Auftrag bekannt
werden. Des Weiteren verpflichtet sich die Agentur gemäß
Datenschutzgesetz zur Geheimhaltung aller übergebenen Kundendaten.
§13 Preise
und Kosten
Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und etwaigen Sonderauslagen. Als Sonderauslagen gelten
Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier- und ähnliche Kosten.
(1) Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen per Banküberweisung sowie auf Rechnung. Alle
Rechnungsbeträge sind, soweit nicht in schriftlicher Form anders
vereinbart, ohne Abzug zzgl. der z.Zt. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer
zahlbar.
Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben
alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum der Agentur.
(2)
Fälligkeit
Zahlungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Rechnung
ohne weitere Abzüge fällig.
(3) Verzug und
Zahlungsunfähigkeit
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, ferner sind sämtliche
Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Aufrechnung und Geltendmachung
von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn,
dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist.
Die Nichteinhaltung
der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die der Agentur nach dem
jeweiligen Vertragsabschluß bekannt werden und die begründete
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen
lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen der
Agentur einschließlich fälliger Wechselverpflichtungen
zur Folge. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und Ersatz des ihr dadurch entstandenen Schadens
zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber leistet Vorauszahlung
oder ausreichende Sicherheit.
§14 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Salzburg, Österreich
Für die
vertraglichen Beziehungen gilt österreichisches Recht.
© screenpeex
2003. Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 01. Dezember 2002
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