Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§1 Allgemein
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Matthias Wiedmann, screenpeex - The MediArtWorkCompany, Furtmühlstrasse 1, 5101 Bergheim, folgend Agentur genannt.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Bestellung von Leistungen und Produkten sowie bei Abschluss von Verträgen erkennt der Auftraggeber diese ausnahmslos an.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.

Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vierzehn (14) Tage nach der Veröffentlichung auf »http://www.screenpeex.com/agb.html« wirksam, sofern der Auftraggeber der jeweiligen Änderung nicht spätestens vierzehn (14) Tage nach der Veröffentlichung widerspricht. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

Die Agentur behält sich vor, einen Link an einem geeigneten Platz des Multimedia-Engagements des Auftraggebers zu platzieren, der zur Internetseite von »screenpeex« führt. Dieser Link besteht entweder aus einer Grafik oder einem textbasierten Link und wird so gewählt, dass dieser nicht das Gesamtbild der Auftraggeberseite stört. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und die ausdrückliche Genehmigung besteht, behält sich die Agentur das Recht vor, die Internetseiten aller oder einzelner Auftraggeber als Referenz auf der eigenen Webseite unter »http://www.screenpeex.com« anzuführen.

§2 Urheberrechte
Alle Urheberrechte an im Rahmen eines Angebotes und/oder Auftrags entworfenen und erstellten Grafiken, Texte und Konzeptionen bleiben bei der Agentur. Von der Agentur entworfene und erstellte Grafiken, Texte und Konzeptionen dürfen weder verändert noch weitergegeben und nur im ursprünglichen Sinn und Zusammenhang verwendet werden.

Die Rechte an allen Skripten, wie JavaScript, Perl-/PHP-Skript, CGI-Anwendungen oder Java-Programmen verbleiben bei der Agentur, soweit diese nicht frei verfügbar bzw. zur freien Verwendung bestimmt sind und/oder im Eigentum Dritter stehen.

§3 Angebote
Angebote und Terminangaben sind freibleibend. Mündlich erteilte Aufträge werden von der Agentur schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.

§4 Auftragserteilung und Kündigungsfristen
Ein Vertrag tritt mit der Auftragserteilung in Kraft, zur Auftragserteilung ist eine schriftliche Form vorgeschrieben.
Sämtliche Verträge sind zum Ende des Folgemonats schriftlich kündbar.

§5 Leistungen
Die Leistungen für Produkte ergeben sich aus der einzelnen Leistungsbeschreibung. Der genaue Leistungsumfang und die damit verbundenen Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem Vertrag zwischen beiden Parteien. Angebote und Verträge für ein Produkt sind nicht auf andere übertragbar, da Sie individuell auf den Auftraggeber und seinen Wünschen zugeschnitten sind. Näheres regelt §6-§7 in den nachfolgenden Abschnitten.

§6 IT-Produkte
(1) IT-Beratung
Zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande. Beide Parteien vereinbaren schriftlich auf Grundlage des Vertrages ein Honorar für die Beratung. Für die aus der Beratung resultierenden Ergebnisse und folgenden Maßnahmen und deren Erfolg ist die Agentur nicht verantwortlich und nicht haftbar.

(2) Software-Training/Schulung
Zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommt ein Dienstleistungsvertrag über eine Schulung oder einen Vortrag zustande. Beide Parteien vereinbaren schriftlich auf Grundlage des Vertrages ein Honorar für die Leistung. Für die aus der Schulung oder dem Vortrag resultierenden Ergebnisse, Kenntnisse der Teilnehmer, Fähigkeiten und deren Erfolg ist die Agentur nicht verantwortlich und nicht haftbar.

(3) Softwareentwicklung und Datenbanksysteme
Zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommt ein Vertrag über die Entwicklung einer Softwareanwendung und/oder eines Datenbanksystems zustande.
Der Vertrag regelt das Betriebssystem und/oder die Anwendung auf Basis einer Anforderungsliste (Pflichtenheft). Des Weiteren wird der Umfang, der Inhalt und der Preis im Vertrag ratifiziert.
Für versteckte Fehler in der Anwendung und daraus resultierende direkte oder indirekte Folgeschäden (u.a. Verlust von Geschäftsinformationen, Schäden aus entgangenem Gewinn) lehnt die Agentur im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang, jegliche Haftung ab.

(4) Webprodukte
Folgende Bedingungen gelten für die Webprodukte 4(A)-4(C):
1. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ist nicht die Verschaffung des Zugangs zum Internet für den Auftraggeber.
2. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ist nicht die Funktionstüchtigkeit der Computer sowie auch nicht die Lauffähigkeit der Webanwendungen auf den Computersystemen des Auftraggebers.
3. Für die zeitgerechte Anlieferung bzw. Aushändigung von redaktionellen sowie graphischen Inhalten, im Einzelnen Text, Fotos, Grafiken, Logos und/oder Filmmaterial, ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Bereitstellung dessen ist nicht Bestandteil der Webprodukte der Agentur. Die Anlieferung der Unterlagen und Materialien durch den Auftraggeber muss in einem Dateiformat erfolgen, das für die Agentur lesbar ist. Sind keine Dokumente bzw. Bild-/Filmmaterialien vorhanden, so kann die Agentur in einem gesonderten Vertrag und gegen Aufpreis mit der Erstellung der zuletzt genannten Inhalte beauftragt werden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Inhalte elektronischer Mitteilungen, insbesondere E-Mail.
4. Die Agentur lehnt jegliche Haftung für Inhalte ab, die im Auftrag des Auftraggebers realisiert und veröffentlicht wurden. Die Agentur ist daher bei allen Webprodukten nur im Rahmen der vom Gesetzgeber festgelegten Bestimmungen verpflichtet, eine Überprüfung aller Inhalte der von ihr erstellten Internetseiten inkl. Verlinkungen (Hyperlinks) des Auftraggebers vorzunehmen. Der Auftraggeber stellt die Agentur von jeglicher Haftung bezüglich des Inhaltes der gestalteten Webseite frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit seiner Webseite nicht gegen die Gesetze der Republik Österreich, der Europäischen Union, der USA oder gegen andere internationale Abkommen zu verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, keine pornographischen und erotischen Inhalte (z.B.: Nacktbilder) sowie keine Inhalte, die gegen die Würde des Menschen, insbesondere fremdenfeindliche oder rassistische Inhalte, anzubieten. Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, insbesondere die Impressumspflicht, das Urheberrecht und bei E-Commerce Angeboten das E-Commerce Gesetz (ECG) sowie Fernabsatzgesetz einzuhalten.
Der Auftraggeber darf seine Internetpräsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit dieser durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Auftraggeber unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000,00.
5. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sein Internet-Engagement und die eingestellten Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und Anschrift zu kennzeichnen sind.

(A) Webspeicher/Serverspeicherplatz/Webhosting
1. Jede Domainbestellung bedarf der Annahme durch die Agentur. Die Annahme einer Domainbestellung erfolgt durch eine Auftragsbestätigung durch die Agentur. Die Agentur ist berechtigt die Annahme von Domainbestellungen zu verweigern. Der Auftraggeber wird im Falle einer Verweigerung der Annahme durch die Agentur benachrichtigt.
2. Von den Daten, die der Auftraggeber auf den bei der Agentur angemieteten Webspeicher überträgt, werden regelmäßig Sicherheitskopien von der Agentur erstellt. Der Auftraggeber ist jedoch für Sicherheitskopien seiner Daten selbst verantwortlich. Für den Fall eines Datenverlustes ist die Agentur verpflichtet, die letzte Sicherheitskopie der betreffenden Datenbestände nochmalig unentgeltlich zu übermitteln. Der Auftraggeber ist darüber informiert und akzeptiert das Risiko, dass im Bereich der Datenübertragung die Möglichkeit besteht, die übermittelten Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber ausdrücklich in Kauf. Der Auftraggeber erhält zur Pflege seines Webspeicherplatzes einen Benutzernamen und ein Passwort. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dieses äußerst vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer eventuell unberechtigten Verwendung des Passwortes folgt.
3. Mit der Annahme der Domainbestellung und der Vergabe des Webspeicherplatzes sowie des Passwortes kommt ein Vertrag über die Nutzung von Webspeicherplatz (Hosting) zustande. Dieser wird entsprechend des Vertrages berechnet. Der Vertrag wird für eine Laufzeit von mindestens zwölf (12) Kalendermonaten geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils sechs (6) Monate, wenn er nicht bis ein Monat vor Ende des letzen Kalendermonats gekündigt wird. Der Vertrag ist zu diesem Zeitpunkt von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Rechnungsbeträge sind vor der jeweiligen Vertragslaufzeit per Lastschrift bzw. Einzugsermächtigung zu entrichten.
4. Mit der Übertragung der Webseiten stellt der Auftraggeber die Agentur von jeglicher Haftung für den Inhalt frei. Es gilt insbesondere §6 - Abschnitt (4) - Absatz 4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Agentur nimmt keine genauere Einzelfallprüfung der Inhalte von Webseiten für den Fall, dass eventuelle Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden, vor. Aus diesem Grund erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Agentur den Zugriff auf Daten sperren kann, wenn Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Auftraggeber womöglich nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente oder Dateien ist. Für den Fall, dass der Auftraggeber Inhalte veröffentlicht, die insbesondere gegen die angeführten Punkte unter §6 - Abschnitt (4) - Absatz 4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sogar gegen geltendes Recht verstoßen, ist die Agentur berechtigt, sofort die gesamten Daten, den Zugang und den Inhalt des Angebots zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch eventuell nicht gegeben sein sollte. Dem Auftraggeber ist es überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte darzubringen. Ist dieser zweifelsfrei erbracht, wird das Angebot wieder freigegeben. Die Kosten für eine Sperrung sowie die Kosten für den bestehenden Vertrag trägt in einem Fall, bei dem die Sperrung durch einen solchen Verstoß verursacht wurde, weiterhin der Auftraggeber. Es ist ausdrücklich untersagt, von den Servern in irgendeiner Weise sogenannte »Spam-Mails« (unangeforderte Massenmailaussendungen) etc. zu versenden oder sogenannte »Download-Foren« einzurichten, die kostenlose Software, Musikdateien und/oder Graphiken etc. in größeren Mengen zum Download anbieten. Des Weiteren ist es nicht gestattet exzessive Skripte/Programme wie Scanner, Viren, Trojaner etc. zu benutzen. Die Agentur ist in einen solchen Fall berechtigt, den Zugang sofort zu sperren.
5. Außerordentliche Kündigung
Für den Fall, dass der Auftraggeber gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur, insbesondere §6 - Abschnitt (4) - Absatz 4 oder gegen geltendes Recht verstößt, ist die Agentur unverzüglich berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
6. Haftung, Schadensersatzansprüche
Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Hinblick auf überlassene Daten frei. Unsere Dienstleistung ist die Bereitstellung von Webspeicher auf einem Webserver, für Störungen innerhalb des Internets können wir keine Haftung übernehmen. Jegliche Haftung und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung der Agentur direkt, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund und in welcher Höhe. Die Agentur kann keine Haftung für die Nichtzuteilung von beantragten Domainnamen übernehmen, auch nicht für den eventuell daraus resultierenden entgangenen Gewinn. Die Haftung ist in jedem Schadensfall auf die Höhe von Euro 500,00 beschränkt.
7. Der Auftraggeber versichert, dass nach seinem besten Wissen durch die Registrierung bzw. Konnektierung des Domainnamens und die Veröffentlichung seiner Inhalte bzw. Dokumente im Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzwidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Auftraggeber erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamen allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit, die Agentur von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain-Namensregistrierung bzw. Konnektierung freizustellen. Für den Fall, dass Dritte etwaige Rechte am Domainnamen geltend machen, behält sich die Agentur vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren oder die Behandlung des Falles an die NIC.at, InterNic, ICANN CORE und/oder die sonstig zuständige Institution für die Vergabe der Domain abzugeben.

(B) Webdesign/Webseitenerstellung
Gegenstand des Vertrages zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ist die Erstellung eines Konzeptes für eine Webseite und deren technische Umsetzung. Im Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ist der Umfang der Webseite, im einzelnen die Anzahl der Texte, Fotos, Grafiken, Logos, Navigationsbuttons, Animationen und Skript-Applikationen geregelt. Das Webdesign wird von der Agentur in drei Phasen erbracht - Konzeptions-, Entwurfs- und Herstellungsphase. In der Konzeptionsphase arbeitet die Agentur ein Konzept für die Struktur der Webseite aus. Zu diesem Konzept gehört eine hierarchische Gliederung der Webseite, das Layout der Inhalte sowie das graphische Benutzeroberflächendesign. Nach Fertigstellung des Konzepts und Freigabe durch den Auftraggeber erstellt die Agentur in der folgenden Entwurfsphase eine Basisversion der Webseite, die die wesentlichen gestalterischen und strukturellen Merkmale umschreibt und erkennen lässt. Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Auftraggeber erstellt die Agentur die Endversion der Webseite. Die Freigabe oder die Korrekturen zwischen den drei Phasen müssen je Phase spätestens vierzehn (14) Tage nach Vorlage der Agentur erteilt werden. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung. Der Webdesignvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Endversion der Webseite auf dem Server des Auftraggeber publiziert ist oder ihm die Webseite in digitaler Datenform übergeben worden ist.

(C) Webwartung/Update-Leistungen
Gegenstand des Vertrages zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ist die Aktualisierung und Wartung einer Webseite gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber regelt die Adresse der zu aktualisierenden Domain, die Häufigkeit, den Umfang und den Inhalt der Aktualisierung. Außerdem wird der Preis und die Abrechnungsmodalität zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ratifiziert. Voraussetzung für die Aktualisierung der Webseite ist die Anlieferung von Inhaltsmaterialien wie in §6 - Abschnitt (4) - Absatz 3 erläutert.

(D) Systemvertrag (Content-Management)
1. Beim Systemvertrag wird zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ein Mietvertrag über die Nutzung eines Content-Management Systems bzw. elektronischen Redaktionssystems geschlossen.
2. Im Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ist insbesondere das Tarifpaket, die Mindestlaufzeit des Vertrages, die Anzahl der redaktionell zu betreuenden Webseiten/Projekte, das monatliche Transfervolumen sowie die Speicherkapazität auf dem Server (Webspeicher) geregelt.
3. Der Systemvertrag ist grundsätzlich ein Mietvertrag, sofern keine andere ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber getroffen wird.
4. Beim Abschluss eines Systemvertrags erlangt der Auftraggeber kein Eigentum, kein Urheberrecht und kein rechtliches Verfügungsrecht am Programm und seinem Quellcode selbst. Der Auftraggeber darf das System im vereinbarten Mietzeitraum bzw. auch für einen eventuell vereinbarten Verlängerungszeitraum gegen Entgelt über die Internetadresse (URL) »http://www.screenpeex.com« oder über seine im Mietvertrag festgehaltene Domain nutzen. Das vereinbarte Nutzungsrecht für den Zeitraum ist ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
5. Der Auftraggeber ist für alle Inhalte in seinem gemieteten System selbst verantwortlich. Diesbezüglich weisen wir insbesondere auf §6 - Abschnitt (4) - Absatz 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin.
6. Die Agentur ist nicht für die technischen Voraussetzung für den Zugang zum Internet und zur Benutzung des Content-Management Systems sowie die lokale Einrichtung der E-Mailprogramme und Konten verantwortlich. Dies ist nicht Bestandteil des Vertrages und wir verweisen diesbezüglich auf §6 - Abschnitt (4) - Absatz 1 und §6 - Abschnitt (4) - Absatz 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7. Für die aus der Nutzung des Systems resultierenden Ergebnisse, Kenntnisse der Nutzer, Bedienungsfähigkeiten und deren Erfolg ist die Agentur nicht verantwortlich und nicht haftbar.
8. Der Auftraggeber kann verschiedene standardisierte Tarifpakete des Content-Management Systems zu unterschiedlichen Preisen mieten. Das Tarifpaket wird im Vertrag vereinbart. Die Tarifpakete sind über die Domain »http://www.screenpeex.com« einsehbar.
9. Die Agentur gewährleistet eine Erreichbarkeit des Content-Management Systems unter der Internetadresse (URL) »http://www.screenpeex.com« von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen (u.a. höhere Gewalt, Verschulden Dritter (z.B.: Internetprovider)) über das Internet nicht zu erreichen ist.
10. Das Datentransfervolumen für die Nutzung des Systems ist auf das im Vertrag vereinbarte monatliche Datentransfervolumen beschränkt. Wenn das auf den Auftraggeber entfallende Datentransfervolumen die für den jeweiligen Monat mit dem Auftraggeber vereinbarte Höchstmenge erreicht bzw. übersteigt, stellt die Agentur dem Auftraggeber hierfür den Preis laut aktueller Preisliste unter »http://www.screenpeex.com« in Rechnung, sofern kein anderer Preis schriftlich vereinbart worden ist. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, aber nicht verpflichtet, für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Datentransfervolumens, den Zugang zum Content-Management System und die Webseite selbst ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Aufgrund von Änderungen der allgemeinen Marktlage bzw. der Preispolitik von Drittanbietern können sich die Entgelte für das Datentransfervolumen in einem laufen Vertrag mit einem Auftraggeber ändern. Die Preisänderungen kann vom Auftraggeber jederzeit über die Internetadresse »http://www.screenpeex.com« eingesehen werden.
11. Der Auftraggeber verpflichtet sich die in das Content-Management System eingespeicherten Daten im Original selbst lokal abzuspeichern bzw. zu sichern. Darüber hinaus erklärt dieser sich damit einverstanden, dass die Agentur einmal wöchentlich ein Backup (Sicherheitskopie) aller seiner im System eingespeicherten Daten macht, um diese bei unvorhersehbarem Datenverlust wiederherstellen zu können. Für Auftraggeber von individuellen Paketverträgen müssen Sondervereinbarungen im Vertrag bezüglich einer regelmäßigen Sicherung getroffen werden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Daten des Auftraggebers. Die vom Auftraggeber im System eingespeicherten Firmendaten sind Eigentum des Auftraggebers und können diesem nach Ablauf des Mietvertrags in allgemein lesbaren Formaten übergeben werden.
12. Die Weitervermietung, der Verkauf, die Manipulation, der Versuch des Kopierens sowie das explizite Kopieren der Webapplikation und des Systemvertrags sind ausdrücklich verboten.
13. Der Auftraggeber erhält auch bei individuellen Zusatzprogrammierungen nur für ihn, sein Projekt bzw. seine Domain, die über sein angemietetes Tarifpaket an das System angebunden wird, kein Eigentum, kein Urheberrecht und kein rechtliches Verfügungsrecht am eigentlichen Kernprogramm und dessen Quellcode selbst. Bei angemieteten Zusatzmodulen erhält der Auftraggeber ebenso kein Eigentum, kein Urheberrecht und kein rechtliches Verfügungsrecht am von der Agentur entwickelten Zusatzmodul.
14. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Funktionalitäten seines Tarifpakets durch Weiterentwicklung der Agentur erweitert, modifiziert und ihm bereitgestellt werden können.
15. Die Mindestvertragszeit für die Nutzung eines Content-Management Systems beträgt bei allen Verträgen zwölf (12) Monate. Darüber hinaus kann vertraglich auch eine längere Mindestlaufzeit vereinbart werden. Sollte der Mietvertrag durch den Auftraggeber nicht gekündigt werden, so verlängert sich der Mietvertrag immer automatisch um sechs (6) Monate. Die Kündigung durch den Auftraggeber hat ein Monat vor Ende des letzen Kalendermonats zu erfolgen. Der Vertrag ist zu diesem Zeitpunkt von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Agentur behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Verstoß gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Rechnungsbeträge sind vor der jeweiligen Vertragslaufzeit per Lastschrift bzw. Einzugsermächtigung zu entrichten.
16. In jedem Fall ist die Haftung der Agentur beschränkt auf einen Betrag von Euro 500,00 pro Schadensfall.
17. Die Agentur hat das Recht alle Nutzer des Systems über Änderungen des Systems und andere relevanten Informationen zu benachrichtigen.

(5) Multimedia-Produkte (CD-/DVD-Produktion)
1. Gegenstand des Vertrages zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ist die Erstellung eines Konzeptes für eine CD- bzw. DVD-Produktion und deren technische Umsetzung. Im Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ist der Umfang des Projekts, im Einzelnen die Anzahl der Texte, Fotos, Grafiken, Logos, Navigationsbuttons, Animationen und Skript-Applikationen, geregelt. Die Produktion wird von der Agentur in drei Phasen erbracht - Konzeptions-, Entwurfs- und Herstellungsphase. In der Konzeptionsphase arbeitet die Agentur ein Konzept für die Struktur der CD- bzw. DVD-Anwendung aus. Zu diesem Konzept gehört eine hierarchische Gliederung der Applikation, sämtliche dazugehörige Inhaltsstrukturen sowie die graphische Benutzeroberfläche. Nach Fertigstellung des Konzepts und Freigabe durch den Auftraggeber erstellt die Agentur in der Entwurfsphase eine Basisversion der Anwendung, die die wesentlichen gestalterischen und strukturellen Rahmenbedingungen umfasst und erkennen lässt. Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Auftraggeber erstellt die Agentur die Endversion der CD- bzw. DVD-Anwendung. Die Freigabe oder die Korrekturen zwischen den drei Phasen müssen je Phase spätestens vierzehn (14) Tage nach Vorlage der Agentur erteilt werden. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Endversion der Produktion in digitaler Datenform und auf einem geeigneten Datenträger dem Auftraggeber übergeben worden ist.
2. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ist nicht die Funktionstüchtigkeit der Computer sowie auch nicht die Lauffähigkeit der Webanwendungen auf den Computersystemen des Auftraggebers.
3. Für die Anlieferung bzw. Aushändigung von redaktionellen sowie graphischen Inhalten, im Einzelnen Text, Fotos, Grafiken, Logos und/oder Filmmaterial, ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Bereitstellung dessen ist nicht Bestandteil des Vertrages mit der Agentur. Die Anlieferung der Unterlagen und Materialien durch den Auftraggeber muss in einem Dateiformat erfolgen, dass für die Agentur lesbar ist. Sind keine Dokumente bzw. Bild-/Filmmaterialien vorhanden, so kann die Agentur in einem gesonderten Vertrag und gegen Aufpreis mit der Erstellung der zuletzt genannten Inhalte beauftragt werden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Inhalte elektronischer Mitteilungen, insbesondere E-Mail.
4. Die Agentur lehnt jegliche Haftung für redaktionelle Inhalte ab, die im Auftrag des Auftraggebers realisiert und veröffentlicht wurden. Die Agentur ist daher bei CD- bzw. DVD-Produktionen nur im Rahmen der vom Gesetzgeber festgelegten Bestimmungen verpflichtet, eine Überprüfung aller Inhalte der von ihr erstellten Anwendung inkl. Verlinkungen (Hyperlinks) des Auftraggebers vorzunehmen. Der Auftraggeber stellt die Agentur von jeglicher Haftung bezüglich des Inhaltes der gestalteten Applikation frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit seiner Anwendung nicht gegen die Gesetze der Republik Österreich, der Europäischen Union, der USA oder gegen andere internationale Abkommen zu verstoßen. Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, insbesondere die Impressumspflicht, das Urheberrecht und bei E-Commerce Anwendungen bzw. Angeboten das E-Commerce Gesetz (ECG) sowie Fernabsatzgesetz einzuhalten. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Auftraggeber unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 7.000,00.
5. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sein CD- bzw. DVD-Engagement und die verwendeten Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und Anschrift zu kennzeichnen sind.

§7 Marketing-/Kommunikationsprodukte
Zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande. Im Vertrag ist die Form, der Umfang, der Zeitraum, das Ziel und die mit der Maßnahme verbundenen Kosten sowie das an die Agentur zu zuzahlende Entgelt vereinbart. Die Agentur ist nicht für den Erfolg der Maßnahmen verantwortlich und haftbar. Die Maßnahmen werden von der Agentur in drei Phasen erbracht - Konzeptionsphase, Entwurfsphase und Aktionsphase. In der Konzeptionsphase erarbeitet die Agentur ein Maßnahmenkonzept. Nach Fertigstellung des Konzepts und Freigabe durch den Auftraggeber erstellt die Agentur in der Entwurfsphase Modelle/Szenarios der beschlossenen Maßnahmen bzw. Strategien, die die wesentlichen strukturellen Merkmale der einzelnen Maßnahmen umschreiben und erkennen lassen. Nach Fertigstellung der Modellversion und deren Freigabe durch den Auftraggeber startet die Agentur mit der Aktionsphase, der Durchführung der Maßnahmen selbst. Die Freigabe oder die Korrekturen zwischen den drei Phasen müssen je Phase spätestens vierzehn (14) Tage nach Vorlage der Agentur erteilt werden. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Die Haftung für daraus resultierende mögliche direkte oder indirekte Folgen (u.a. Verlust von Kunden, Schäden aus entgangenem Gewinn) lehnt die Agentur im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang ab.

§8 Lieferbedingungen und höhere Gewalt
Die Agentur verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt verstehen sich Streiks, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Energiemangel, Feuer, Störung der Kommunikationsnetze, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers oder sonstige von der Agentur nicht zu vertretende Umstände.
Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§9 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Agentur wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von gelieferter oder installierter Hard- und Software der Agentur verursacht werden, ist der Höhe nach auf Euro 500,00 beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. Soweit nicht weitere Wartungsdienste mit der Agentur vereinbart wurden, ist der Auftraggeber für die Sicherung der durch uns übergebenen Daten selbst verantwortlich und stellt die Agentur von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.

§10 Änderungsvorbehalt
Änderungen an einem abgeschlossenen Projekt, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben vorbehalten.

§11 Informationspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen.

§12 Stillschweigepflicht
Die Agentur verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen hinsichtlich aller Geschäftsvorgänge und -planungen seitens des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit einem zu erledigenden Auftrag bekannt werden. Des Weiteren verpflichtet sich die Agentur gemäß Datenschutzgesetz zur Geheimhaltung aller übergebenen Kundendaten.

§13 Preise und Kosten
Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaigen Sonderauslagen. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier- und ähnliche Kosten.

(1) Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen per Banküberweisung sowie auf Rechnung. Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nicht in schriftlicher Form anders vereinbart, ohne Abzug zzgl. der z.Zt. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar.
Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum der Agentur.

(2) Fälligkeit
Zahlungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge fällig.

(3) Verzug und Zahlungsunfähigkeit
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die der Agentur nach dem jeweiligen Vertragsabschluß bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen der Agentur einschließlich fälliger Wechselverpflichtungen zur Folge. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des ihr dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber leistet Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit.

§14 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Salzburg, Österreich

Für die vertraglichen Beziehungen gilt österreichisches Recht.

© screenpeex 2003. Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 01. Dezember 2002

 

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